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Zürcher Kiffer werden zu Unrecht gebüsst

Neue Urteile: Wer in Zürich weniger als 10 Gramm Cannabis dabei hat, bekommt weiterhin eine Busse, obwohl Richter anders urteilen. Bild: Keystone

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Das Urteil hatte Präzedenzfallcharakter: Die Stadtpolizei hat einen jungen Mann mit 8 Gramm Cannabis erwischt und ihn mit 100 Franken gebüsst. Dieser bezahlte die Ordnungsbusse aber nicht, sondern wehrte sich zusammen mit dem Jus-Studenten Till Eigenheer dagegen. Die beiden waren überzeugt, dass die Stadtpolizei den jungen Mann zu Unrecht gebüsst hat.

Sie argumentierten folgendermassen: Laut Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz – nicht der Konsum – von geringfügigen Mengen eines Betäubungsmittels für den Eigengebrauch nicht strafbar. Seit dem 1. Oktober 2013 definiert das Gesetz zusätzlich die Menge Cannabis, die als geringfügig gilt: maximal 10 Gramm. Also mehr, als die Menge, die sein Mandant mit sich führte. Demnach wende die Stadtpolizei das Gesetz falsch an, so der Jus-Student. Und tatsächlich: Das Bezirksgericht gab ihm recht.

Stadtrichter haben geschlafen

Das Urteil liegt bereits zwei Jahre zurück, ohne dass sich die Bussenpraxis der Stadtpolizei geändert hätte. Sie büsst weiter, trotz des Urteils. Doch das Bezirksgericht hat sich nun in zwei weiteren Fällen erneut auf die Seite der Kiffer gestellt: «Im vorliegenden Fall ist der Besitz von netto 3,6 Gramm beziehungsweise 2,8 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum als Vorbereitungshandlung straffrei», heisst es in einem der Urteile, das Redaktion Tamedia vorliegt. Jus-Student Till Eigenheer hat auch in diesem Fall den Gebüssten vertreten. Er freut sich: «Nun wird sich als Nächstes das Zürcher Obergericht mit der Sache befassen und ein Grundsatzurteil fällen müssen.»

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Auf ein Leiturteil des Zürcher Obergerichts wartet Eigenheer seit der Zürcher Stadtrat im vergangenen November klargemacht hat, dass sich trotz Urteil des Bezirksgerichts bei der Bussenpraxis vorerst nichts ändern werde.

In einer Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Gemeinderat Matthias Probst (Grüne) äusserte die Stadtregierung zwar ihr bedauern, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Praxis bisher nicht angepasst hätten, und plädierte für eine liberalere Praxis, schob aber prompt ein grosses Aber nach: Personen sollten bei Besitz von geringen Mengen Cannabis weiterhin verzeigt und gebüsst werden. «Der Stadtrat verzichtet aufgrund der Gewaltenteilung darauf, inhaltlich in die Gesetzesauslegung der Strafverfolgungsbehörden einzugreifen.» Der Entscheid eines Einzelrichters könne nicht eine langjährige Praxis umstossen. Dazu brauche es einen Leitentscheid zumindest des Obergerichts. Einen solchen Entscheid erhofft sich auch der Stadtrat möglichst bald.

Dass der erste Fall nicht vor dem Obergericht verhandelt wurde, hat das Stadtrichteramt verschuldet. Dieses wollte den Fall zwar weiterziehen, doch die Stadtrichter verpassten eine Frist. Die neuen Fälle schaffen nun die Grundlage für ein Obergerichtsurteil. Die Berufungsfristen laufen. «Es wäre peinlich, wenn die Stadtrichter wieder die Frist verpassen würden», sagt Eigenheer.